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Eines der aktuell wichtigsten gesellschaftlichen Anliegen ist der Klimaschutz. Die EU verfolgt seit Jahren das Ziel, den europaweiten Energieverbrauch um 32,5% bis 2030 zu senken. Ein Schwerpunkt hierbei ist der Energieverbrauch von Gebäuden – und damit auch die Verbrauchserfassung von Wärme und Wasser.
Ohne die Mitwirkung von Nutzerinnen und Nutzern können die Energieverbräuche in Gebäuden und Wohnungen nur unzureichend beeinflusst werden. Mit den unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI) erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihren Verbrauch an Heizwärme und Warmwasser. Mit Hilfe der UVI können Sie Ihren Energieverbrauch effizienter steuern und so einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Nein, aber: Nicht fernauslesbare Verbrauchsausstattungen werden von uns aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung bis zum 31.12.2026 durch Austausch oder Nachrüstung ersetzt.
Neuinstallationen, beispielsweise auch bei einem Austausch wegen Ablauf der Eichfristen, werden ab sofort als fernauslesbare Verbrauchsmesseinrichtung installiert.
Die monatliche Übermittlung der unterjährigen Verbrauchsinformationen ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht eingeschränkt werden. Nutzer von Wohnungen und Gebäuden mit fernauslesbaren Heizkostenverteilern, Wärme- und Wasserzählern können daher auch nicht auf die regelmäßige Datenübermittlung verzichten.
Für die Bereitstellung der Verbrauchsdaten berechnet unser Messdienstleister 5,89 Euro pro Jahr. Diesen Betrag verrechnen wir automatisch im Rahmen der jährlichen Heiz- und Betriebskostenabrechnung.
Sie erhalten monatlich aktuelle Verbrauchswerte für Heizung und Warmwasser, einen Vergleich des eigenen Verbrauchs mit Durchschnittswerten vergleichbarer Wohnungen sowie die Verbrauchswerte des jeweiligen vorherigen Monats.
Die gesetzlichen Anforderungen verlangen, dass wir den gemessenen Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) anzeigen. Die installierte Mess- und Erfassungstechnik erfasst die Verbrauchswerte allerdings nicht in kWh.
Daher erfolgt eine Umrechnung, die auf einem speziellen Berechnungsverfahren des Vereins Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) beruht.
Dieses dient der Transparenz, da moderne Mess- und Erfassungstechnologien unterschiedliche Verbrauchseinheiten ausgeben können. Die UVI ermöglicht Verbrauchern einen einfachen Vergleich ihrer Verbrauchswerte, selbst bei einem Technologiewechsel in neuen Wohnungen.
Bitte beachten Sie, dass die Unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI) nur zu Ihrer allgemeinen Information dienen und keine Abrechnung der Energiekosten (Betriebskosten) nach § 556 Abs. 3 BGB darstellen. Aus diesen Angaben können daher keine Ansprüche abgeleitet werden.
Die monatlichen Angaben liefern Ihnen jedoch wertvolle Hinweise zu Ihrem Energieverbrauch im Vergleich zu einem normierten Durchschnittsverbrauch.
Ein direkter Vergleich mit den Messwerten Ihrer jährlichen Energieabrechnung ist allerdings nicht möglich, da die ausgewiesenen Messwerte der Hauptablesung nicht in kWh umgerechnet werden.
Es gibt verschiedene Gründe für unstimmige oder fehlende Werte. Die Messgeräte haben beispielsweise aus technischen Gründen für den aktuellen Monat keine Daten übermittelt. Oder es wurden aufgrund fehlender Messwerte unverbindliche Schätzwerte eingetragen.
Aber keine Sorge: Die unverbindlichen Schätzungen haben keine Auswirkungen auf die jährliche Abrechnung. Unser Messdienstleister gewährleistet, dass die Hauptablesung, die als Grundlage für Ihre Heizkostenabrechnung dient, gesondert verarbeitet wird.
Im Falle von wiederholten Empfangsstörungen wird der technische Kundendienst unseres Messdienstleisters vor Ort tätig, um etwaige Probleme zu beheben.
Hierfür kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter uvi@thor.de.
Für den Zeitraum liegen keine Verbrauchsdaten vor.
Die (1) weist darauf hin, dass dieser Verbrauch geschätzt wurde.
Unser Messdienstleister orientiert sich an Berechnungsverfahren, die den aktuellen Stand der Technik abbilden und branchenweit als richtungsweisend gelten.
Diese basieren auf Durchschnittswerten und berücksichtigen ähnliche Verbrauchsgewohnheiten und -bedingungen. Normalerweise wird die Größe der Nutzeinheit oder Wohnfläche als Grundlage für die Schätzwerte angewendet. Alternativ können auch Durchschnittsverbräuche der Messgeräte des Gebäudes zur Berechnung herangezogen werden.
Jeweils am Monatsende mit den Messwerten des Vormonats. Die jeweils neuen Werte stehen Ihnen üblicherweise ab dem 19. eines jeden Monats digital auf meinTHOR oder spätestens zum 25. eines Monats per Post zur Verfügung. Auf meinTHOR werden Sie automatisch über die aktuellen Werte informiert.
Sie erhalten die UVI-Mitteilungen zunächst monatlich per Briefpost. Hierbei fallen allerdings Portokosten von zurzeit ca. 15,00 Euro pro Jahr an. Diese Portokosten verrechnen wir automatisch im Rahmen der jährlichen Heiz- und Betriebskostenabrechnung.
Über unser kostenloses meinTHOR-Mieterportal und die meinTHOR-App können Sie Ihre monatlichen Verbrauchsdaten bequem einsehen und abrufen. Außerdem können Sie rund um die Uhr mit uns Kontakt aufnehmen und Ihre Mietangelegenheiten schnell und unkompliziert erledigen.
Und dabei sparen Sie auch noch bares Geld: Die Portokosten in Höhe von zurzeit ca. 15 Euro jährlich für den Versand der UVI-Mitteilungen entfallen für Sie dauerhaft, wenn Sie meinTHOR nutzen.
Ihr persönliches Einladungsschreiben für meinTHOR mit Ihrem Registrierungscode ist Ihnen bereits zugegangen. Sollten Sie dieses nicht mehr vorliegen haben, geben Sie uns bitte Bescheid. Wir übersenden Ihnen dann gerne kostenlos ein neues Einladungsschreiben mit den Registrierungsdaten per Briefpost.
Bei weiteren Fragen senden Sie uns gerne eine E-Mail an uvi@thor.de. Wir prüfen Ihre Anfrage und werden diese schnellstmöglich beantworten.
Insbesondere bei Fragen zu Messwerten und zur Datenübertragung kann es notwendig sein, dass wir Ihre Anfrage zur Beantwortung an unseren Messdienstleister weiterleiten. In solchen Fällen bitten wir um Ihre Geduld. Sobald wir eine Antwort erhalten haben, leiten wir diese unverzüglich an Sie weiter.