UVI

Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)
So können Sie Ihre Verbrauchskosten senken und zu einem besseren Klima beitragen

Eines der aktuell wichtigsten gesellschaftlichen Anliegen ist der Klimaschutz. Die EU verfolgt seit Jahren das Ziel, den europaweiten Energieverbrauch um 32,5% bis 2030 zu senken. Ein Schwerpunkt hierbei ist der Energieverbrauch von Gebäuden – und damit auch die Verbrauchserfassung von Wärme und Wasser.

Ohne die Mitwirkung von Nutzerinnen und Nutzern können die Energieverbräuche in Gebäuden und Wohnungen nur unzureichend beeinflusst werden. Die unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI), die Sie ab sofort monatlich erhalten, ermöglichen Ihnen einen besseren Einblick über Ihren Verbrauch von Heizungswärme und Warmwasser. Mithilfe der UVI können Sie Ihren Energieverbrauch effizienter steuern und so einen Beitrag zu einer Klimaverbesserung leisten.

Wie lautet die gesetzliche Grundlage?

Gemäß der am 01.12.2021 in Kraft getretenen Novellierung der Heizkostenverordnung (HeizKostenV) müssen Nutzer von Wohnungen und Gebäuden mit fernauslesbaren Heizkostenverteilern, Wärme- und Wasserzählern ab dem 01.01.2022 monatlich über Ihre aktuellen Verbrauchsdaten informiert werden.

Wie erhalte ich die UVI?

Der von uns beauftragte Messdienstleister (KALO) ermittelt die Verbräuche und übermittelt die Daten auf elektronischem Weg an uns. Die UVI wird Ihnen sodann von uns, Ihrem Vermieter, automatisch zur Verfügung gestellt. Die Zustellung erfolgt zunächst auf dem Postweg. Sobald das bei uns im Aufbau befindliche "Thor Mieterportal" dies ermöglicht, werden Sie zukünftig die Verbrauchsinformationen bequem auf digitalem Weg erhalten können.

Welche Informationen beinhaltet die UVI?

Sie erhalten monatlich aktuelle Verbrauchswerte von Heizung und Warmwasser, einen Vergleich des eigenen Verbrauchs mit Durchschnittswerten vergleichbarer Wohnungen, die Verbrauchswerte der vorherigen Monate sowie alltagstaugliche Tipps zum Einsparen von Energie und Wasser. Die Bereitstellung der Verbrauchsinformation erfolgt immer rückwirkend für den Vormonat. So erhalten Sie z. B. Ihre Verbrauchsdaten für Februar im Folgemonat März.

Kann ich auf die UVI verzichten?

Die monatliche Übermittlung der unterjährigen Verbrauchsinformationen ist gesetzlich verpflichtend und kann nicht eingeschränkt werden. Nutzer von Wohnungen und Gebäuden mit fernauslesbaren Heizkostenverteilern, Wärme- und Wasserzählern können daher auch nicht auf die regelmäßige Datenübermittlung verzichten.

Erhalte ich auch die UVI, wenn ich keine fernauslesbaren Verbraucherfassungsgeräte habe?

Nein, aber: Nicht fernauslesbare Verbrauchsausstattungen, die vor Inkrafttreten installiert wurden, werden von uns aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung bis zum 31.12.2026 durch Austausch oder Nachrüstung ersetzt.

Neuinstallationen, beispielsweise auch beim einem Austausch nach Ablauf der Eichfristen, werden ab sofort als fernauslesbare Verbrauchsmesseinrichtung installiert.